Das Recht auf Nahrung ist ein grundlegendes Menschenrecht, und die ausreichende Verfügbarkeit sowie Zugänglichkeit von Nahrungsmitteln ist eine wesentliche Voraussetzung für ein Leben in Würde, für die menschliche Entwicklung und das Wohlbefinden. Dieses Menschenrecht wird jedoch in den derzeitigen Lebensmittelsystemen häufig verletzt. Gleichzeitig sind nicht nachhaltige Ernährungssysteme zu einem Hauptverursacher der globalen Umweltzerstörung geworden und tragen damit zu künftigen Verletzungen des Rechts auf Nahrung bei.
Menschenrechtsbasierte Ansätze lenken die Aufmerksamkeit auf die Situation von Minderheiten und darauf, wie ihr Recht auf angemessene Nahrung, Arbeit usw. in den Lebensmittelsystemen und ihrer Transformation vorrangig berücksichtigt werden sollte. Sie beachten auch die Auswirkungen der Ernährungssysteme auf die Umwelt, einschließlich den Klimawandel, den Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschmutzung. Darüber hinaus berücksichtigen sie mögliche Konflikte zwischen ökologischen oder wirtschaftlichen Zielen und dem Recht auf Nahrung. Wenn diese miteinander verknüpften Faktoren berücksichtigt werden, können die Lebensmittelsysteme so umgestaltet werden, dass sie nachhaltiger, widerstandsfähiger und gerechter sind.
Ziel der Konferenz war es, im Detail zu ermitteln, welche Leitlinien für die Transformation von Lebensmittelsystemen aus einer Menschenrechtsperspektive abgeleitet werden können.
Die folgenden Themenfelder wurden ganz besonders betrachtet:
- Krisenresilienz von Ernährungssystemen
- Die Rolle von Kleinbauern bei der Transformation der Ernährungssysteme
- Bessere Governance zur Umgestaltung unserer Ernährungssysteme
- Die Rolle des Welternährungsausschusses (CFS) bei der Durchsetzung des Rechts auf angemessene Nahrung
Weitere Informationen finden sich in dem Hintergrundpapier (in englischer Sprache).